Exportlizenzierung: Tipps, die US-Exporteure nicht übersehen sollten

Von Curt Cultice, US Commercial Service, US-Handelsministerium22 April 2019

Jedes Jahr erhält das US-Handelsministerium Tausende von Anfragen von Unternehmen, die exportiert werden sollen. Viele davon betreffen Lizenzfragen. Das Bureau of Industry and Security (BIS) des Handelsministeriums ist zusammen mit anderen USG-Agenturen für die Exportlizenzierung und -kontrolle zuständig. BIS-Ausfuhrlizenzen können für Gegenstände (Waren, Software oder Technologie) erforderlich sein, die sich zu Verbreitungszwecken, zu militärischen oder terroristischen Zwecken eignen oder die Kontrolle aus anderen Gründen rechtfertigen. Exportlizenzanforderungen können für eine Vielzahl von Produkten gelten, einschließlich Meerestechnologien.

Eine Lizenz kann auch aufgrund der Endnutzung oder des Endbenutzers erforderlich sein. Für Gegenstände, die nicht von BIS lizenziert sind, ist möglicherweise eine Lizenz von anderen Behörden erforderlich, einschließlich des US-Außenministeriums für Verteidigungsartikel und -dienste, die den Bestimmungen des International Traffic in Arms Regulations unterliegen, die in der United States Munitions List (USML) aufgeführt sind. Bei der Feststellung, ob für den Export eine Lizenz erforderlich ist, werden einige Aspekte, die US-Unternehmen vor dem Export berücksichtigen sollten, manchmal übersehen. Gehen Sie nach dem Lesen auf unsere Video-Website, um mehr über die Exportlizenzierung zu erfahren.

• Machen Sie keine Annahmen. Wenn Sie beispielsweise nur eine kleine Menge einer Ware exportieren, das Versenden in ein freundliches Land oder eine E-Mail-Software, heißt das nicht, dass Sie nicht prüfen sollten, ob eine Exportlizenz erforderlich ist. Überprüfen Sie alle Parteien Ihrer Transaktion.

• Überprüfen Sie die Kontrolllisten sorgfältig.
Die USML und die von BIZ verwaltete Commerce Control List (CCL) umfassen nicht nur vollständige Systeme und wichtige Teile und Komponenten, sondern auch Rohstoffe, Produktionsanlagen und andere verwandte Elemente. Für Exporteure von Meerestechnologie sind Schlüsseleinträge in den USML-Kategorien VI (Kriegsschiffe an der Oberfläche), XI (Unterwasserelektronik und Akustiksystemen), XII (optische Sensoren und Trägheitssensoren) und XX (Unterwasserschiffe) zu finden. und CCL-Kategorien 5 (Telekommunikation), 6 (akustische Sensoren), 7 (Inertialsensoren und Navigation) und 8 (Marine).

• Verschiedene Technologieebenen können beeinflussen, wo Sie exportieren können. Die Technologie- und Marktdestination eines Produkts kann ein wichtiger Faktor sein, um zu bestimmen, ob eine Exportlizenz erforderlich ist. Beispielsweise hat BIS einen US-amerikanischen Exporteur von High-End-Infrarottechnologie autorisiert, eine bestimmte Technologieebene an Land A zu verkaufen, lehnte jedoch das Ersuchen des Unternehmens nach einer Lizenz zum Exportieren derselben Technologieebene nach Land B ab Exportieren Sie stattdessen ein weniger technologisch anspruchsvolles Produkt in Land B.

• Beachten Sie die als "angenommen" geltenden Exportlizenzbestimmungen. Das Übertragen von Technologie an eine ausländische Person in den Vereinigten Staaten ist wie der Export in ein anderes Land. Wenn eine Exportlizenz erforderlich ist, um diese Technologie in ein bestimmtes Land zu exportieren, gilt auch eine Lizenzpflicht für die Übertragung der Technologie an einen Bürger dieses Landes, während sich diese Person in den Vereinigten Staaten aufhält. Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA und Personen, die den Status "Geschützte Personen" erhalten, sind von den als "angenommen" geltenden Ausfuhrbestimmungen ausgenommen.

• Vergessen Sie nicht die Wiederausfuhr. Bei Artikeln mit Ursprung in den USA gehen die US-Ausfuhrbestimmungen über den ursprünglichen Export aus den USA hinaus. Die Wiederausfuhr eines Gegenstands mit Ursprung in den USA von einem ausländischen in einen anderen, einschließlich der Verwendung an Bord eines Schiffes in mehreren Hoheitsgewässern, kann ebenfalls eine Lizenzpflicht auslösen. Solche Szenarien können in eine Exportlizenz integriert werden. Denken Sie daher daran, bei der Beantragung von Exportlizenzen das größere Bild und nicht nur den ursprünglichen Export zu berücksichtigen.

• Schützen Sie Ihre Artikel vor Überweisung und Umladung . Ausländische Käufer dürfen einen kontrollierten Artikel nicht ohne vorherige Genehmigung weiterverkaufen. Schützen Sie Ihr Unternehmen, indem Sie die Zielsteuerungserklärung auf Ihrer Handelsrechnung ausfüllen. Diese rechtliche Erklärung besagt, dass die Exporte für den Endbenutzer bestimmt sind, der in allen Versanddokumenten angegeben ist, und vom ausländischen Käufer nicht ohne Erlaubnis der US-Regierungsbehörde mit Zuständigkeit für den lizenzierten Gegenstand übertragen oder versendet werden können. Wenn Sie feststellen, dass der Artikel weiterverkauft wurde, sollten Sie dies der zuständigen US-Regierungsbehörde melden.

• Beachten Sie die Kriterien für Transaktionen, die im Incoterm „Ex Works“ vereinbart wurden. Unter Ex Works ist der ausländische Käufer nur für die Festlegung der Lizenzanforderungen und das Einholen der erforderlichen Lizenzen verantwortlich, wenn der US-Verkäufer zuvor ein spezielles Schreiben vom US-Verkäufer erhalten hat ausländische Käufer erklären, dass sie (der ausländische Käufer) diese Verantwortung übernehmen. Es muss lediglich angegeben werden, dass der Verkauf unter "Ex Works" abgeschlossen ist und diese Anforderung nicht erfüllt. Weitere Informationen zu dieser Anforderung finden Sie in Abschnitt 758.3 (b) der Exportverwaltungsvorschriften.

• Denken Sie daran, dass Hilfe verfügbar ist.
BIS verfügt über Beratungstische in Washington, DC und Kalifornien, die von Montag bis Freitag während der Geschäftszeiten von Mitarbeitern der BIS besetzt sind. Die Kontaktinformationen der Desks lauten wie folgt:
Washington, DC: (202) 482-4811
Irvine, CA: (949) 660-0144
o Santa Clara, CA: (408) 998-8806
Sie können Ihre Frage auch per E-Mail an <[email protected]> senden

Benötigt Ihr US-Produkt oder -Dienst eine Exportlizenz? Erfahren Sie mehr über den Exportlizenzierungsprozess, indem Sie unser Video mit Exportbestimmungen und unsere Webseite mit Links zum Büro für Industrie und Sicherheit, US Commercial Service und anderen wichtigen Ressourcen anzeigen. Weitere Informationen zum Exportieren finden Sie unter www.export.gov/How-to-Export.


Der Autor
Curt Cultice ist leitender Kommunikationsspezialist beim US Commercial Service in Washington, DC, der Abteilung für Handelsförderung der International Trade Administration des US-Handelsministeriums. Als Fachmann für Kommunikationsinhalte hat er zahlreiche Artikel verfasst, in denen er sowohl den US-Handel als auch das weltweite Netzwerk von Handelsfachleuten der Abteilung für ihre Exporthilfe unterstützt. Seine Schriften wurden auf der Website der Agentur, in der digitalen Fachpresse und in anderen Medien veröffentlicht. Seine 26-jährige Karriere in der Kommunikation bei Commerce konzentrierte sich hauptsächlich auf Handelsfragen. Der aus Ohio geborene Cultice besuchte die Bowling Green State University und hat einen Master-Abschluss der Public State University of Ohio in Public Relations / Journalismus.

Kategorien: Regierungsaktualisierung